Herzlich willkommen

Rechtsanwalt Michael W. Klein ist seit 1989 als Rechtsanwalt tätig, seit 1990 in der Partnerschaftgesellschaft Steinhauer Wilden Simon in Mönchengladbach.
Er ist nahezu ausschließlich im Bereich des Familienrechts tätig und seit mehr als 12 Jahren Fachanwalt für Familienrecht.
Sein Spezialgebiet sind Ehescheidungen und Regelungen von Trennungs- und Scheidungsfolgen. Dabei handelt es sich häufig um größere Vermögensauseinandersetzungen und Unterhaltsregelungen.
Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. In dem Bereich verfügt er über herausragendes Fachwissen und langjährige Erfahrung. Oft wird er deshalb mit der Ausarbeitung vorsorgender Eheverträge betraut sowie in Trennungs- und Scheidungsfällen mit dem Aushandeln von Verträgen. Vielfach gelingt so eine außergerichtliche Streitschlichtung. Zum Thema Eheverträge gibt es seinerseits mehrere Publikationen.
Soweit es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen im Rahmen von Ehescheidungsverfahren kommt, werden die Interessen seiner Mandantinnen und Mandanten zielorientiert und konsequent verfolgt.
Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Michael W. Klein in besonderen zivilrechtlichen Angelegenheiten beauftragt. Dies gilt insbesondere im Vertragsrecht und bei Vertragsverhandlungen.
Regelmäßig hält der Vorträge und nimmt aktiv an fachspezifischen Veranstaltungen teil. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht und Mitglied der Deutschen Anwalt-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.. Darüber hinaus ist er Mitglied des Vorstandes des Anwaltvereins Mönchengladbach e.V..

